Mecklenburg-Vorpommern

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

  • Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
  • Höhe der Liquiditätshilfe:
    • Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
    • Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
    • Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
  • Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich.
  • Antragsformular: Zum Download Antrag Coronahilfe MV (aktualisiert)
  • Kredite:

BUNDES-Förderung

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html?fbclid=IwAR0rqMu-Fv5a9vmb_AKeGEwV5lYoSmnWYVE05lRobb_9CSLpU0klM8V66Ys

Diese Förderung ist neben der Landesförderung zu beantragen.

Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heiß konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Länder werden noch bekanntgeben, welche Behörde im jeweiligen Land zuständig ist. Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Alle Details zur konkreten Antragstellung folgen natürlich auch hier in Kürze, unsere Seite wird laufend aktualisiert.